15.10.2013 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15
Deutsche Justiz gegen belgische Ford-Arbeiter
Nach Protestaktion in Köln werden 15 Beschäftigte wegen »besonders schweren Landfriedensbruchs« angeklagt
Daniel Behruzi
Die Demonstration von 250 Ford-Arbeitern aus dem belgischen Genk im November vergangenen Jahres in Köln hat ein juristisches Nachspiel. Gegen 15 Gewerkschafter aus Belgien und einen mit ihnen solidarischen Aktivisten aus Köln wurden Ermittlungsverfahren wegen »besonders schweren Landfriedensbruchs« eingeleitet. Der Mitteilung eines Solidaritätskreises zufolge drohen den Betroffenen bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Anlaß des seinerzeitigen Protests war die Ankündigung des US-Konzerns, seine Fabrik in Genk bis Ende 2014 dichtzumachen. 4300 Jobs stehen im Werk selbst zur Disposition, rund 5000 weitere bei Zulieferern und Dienstleistern. Am 7. November 2012 machten sich deshalb 250 Arbeiter aus Belgien in fünf Bussen nach Köln auf, um vor der dortigen Europa-Zentrale des Autobauers zu protestieren. Zeitgleich fand im Kölner Werk eine Sitzung des Europäischen Betriebsrats statt. Die belgischen Gewerkschafter wurd...
Anlaß des seinerzeitigen Protests war die Ankündigung des US-Konzerns, seine Fabrik in Genk bis Ende 2014 dichtzumachen. 4300 Jobs stehen im Werk selbst zur Disposition, rund 5000 weitere bei Zulieferern und Dienstleistern. Am 7. November 2012 machten sich deshalb 250 Arbeiter aus Belgien in fünf Bussen nach Köln auf, um vor der dortigen Europa-Zentrale des Autobauers zu protestieren. Zeitgleich fand im Kölner Werk eine Sitzung des Europäischen Betriebsrats statt. Die belgischen Gewerkschafter wurd...
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