Hochwassergeschädigte zahlen weniger Steuern
Spenden für die vom Hochwasser im Frühsommer Geschädigten kann man noch immer – natürlich nur an seriöse Organisationen
Die unmittelbar Betroffenen haben inzwischen hoffentlich soviel Kraft, daß sie auch an die notwendige Buchführung samt Rechnungen und Kassenzetteln für die Steuer denken können. Denn Kosten für Schadensbeseitigung und Wiederbeschaffung von existentiell notwendigen Gegenständen können als außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen oder Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erinnerte.
»Bei den Wiederbeschaffungskosten darf das schädigende Ereignis (Hochwasser) nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Bei Baumaßnahmen muß mit der Wiederherstellung oder Schadensbeseitigung innerhalb von...
Artikel-Länge: 4331 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.