Erinnerung an T-4-Aktion der Nazis vor 80 Jahren
Unter dem Titel »Eine Einladung zum Gedenken« verbreitete die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und sozialpsychiatrischen Fachverbänden am Freitag folgende Presseerklärung:
Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (GezVeN) vom 14. Juli 1933 jährt sich dieses Jahr zum 80. Mal. Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens wurden damals sogenannte »Erbgesundheitsgerichte« geschaffen. Folgende Krankheits- und Behinderungsformen waren unter anderem betroffen: Schizophrenie, bipolare Störungen, Epilepsie, geistige Behinderung und vererbte Blind- und Taubheit. Bis Mai 1945 wurden etwa 400000 Menschen zwangssterilisiert. Immer wieder starben Menschen bei den oft unprofessionell durchgeführten Operationen. Das Gesetz war im nationalsozialistisch be...
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