Rassistische Stereotype
Institut für Menschenrechte stellt Studie über »Racial Profiling« bei der Bundespolizei vor. Praxis des Repressionsorgans wird gesetzlich gedeckt
Claudia WrobelDieses polizeiliche Vorgehen wird als »Racial Profiling« bezeichnet: verdachtsunabhängige Personenkontrollen auf der Grundlage von Aussehen, Hautfarbe und Gesichtszügen. Zu dieser rassistischen Praxis hat am Mittwoch das deutsche Institut für Menschenrechte eine Studie vorgestellt. Ihr Autor Hendrik Cremer kommt darin zu dem Schluß, daß es sich dabei nicht um das Verhalten einzelner Polizisten handele, sondern rechtlich fundiert sei. »Paragraph 22, Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes bietet die Ermächtigungsgrundlage der Polizei«...
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