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24.05.2013 / Inland / Seite 2

Straflosigkeit nach Ermessen

Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus fordert speziellen Einstellungsgrund für Verfahren gegen V-Leute und deren Führer

Bei der Aufklärung der Morde des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) hätten Polizei und Verfassungsschutz nicht gut zusammengearbeitet, meint die »Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus« in ihrem Abschlußbericht, der am Donnerstag der Innenministerkonferenz in Hannover vorgelegt wurde. Auch die Justiz habe ihre Möglichkeiten nicht immer genutzt. Als Konsequenz fordert die Kommission, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu stärken. Es soll zu einer »Zentralstelle«, vergleichbar mit dem Bundeskriminalamt ausgebaut werden. Am Einsatz von V-Leuten in der Neonaziszene wollen die Experten festhalten. Zu der heiklen Frage, ob diese V-Leute im Rahmen ihres Einsatzes Straftaten begehen dürfen, heißt es in dem B...

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