Urteil mit Tragweite
Am Donnerstag stellte ein Gericht im pakistanischen Peschawar fest, daß US-Drohnenangriffe auf das Land völkerrechtswidrig sind und ein Verbrechen darstellen. Zur Tragweite dieses Urteils äußerte sich am Freitag der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag, Peter Strutynski, in einer Pressemitteilung:
Das Urteil des pakistanischen Gerichts verdient allergrößte Beachtung. Denn erstens wurden die seit Jahren praktizierten Drohnenangriffe der USA als grobe Verletzung des internationalen Rechts einschließlich des humanitären Kriegsvölkerrechts und als »Mißachtung der staatlichen Souveränität Pakistans« gewertet. Zweitens wurde die pakistanische Regierung aufgefordert, diese Angriffe nicht länger zu tolerieren. Sollten die USA an ihrer Praxis festhalten, müsse Pakistan dazu übergehen, die US-Drohnen abzuschießen.
Es wäre fatal, würden die USA und die mit ihnen im »Krieg gegen den Terror« verbündeten NATO-Staaten das Urteil als irrelevant beiseite wi...
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