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12.12.2012 / Ratgeber / Seite 14
Keine Praxisgebühr – aber gleiche Zuzahlung
Ab dem 1. Januar entfällt für alle über die gesetzlichen Krankenkassen Versicherten die sogenannte Praxisgebühr, mit der die Kassen rund zwei Milliarden pro Jahr einnahmen. Für diese und die weiter zu leistenden anderen »Zuzahlungen« gibt es die sogenannte Belastungsgrenze. Sie bleibt gleich, liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent, abzüglich von Freibeträgen für Angehörige. Viele, die bislang schon abs...
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