»Es gibt Gründe, weshalb ich mich der PKK anschloß«
Dokumentiert. Der Kampf der kurdischen Freiheitsbewegung ist legitim und steht im Einklang mit dem Völkerrecht – Erklärung zum 129b-Prozeß in Hamburg
Ali Ihsan KitayAm Montag, den 13. August, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47jährigen Kurden vor, daß er als Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in den Jahren 2007 und 2008 die Region Hamburg geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland werden ihm nicht vorgeworfen. Die Verteidigung Kitays stellte den Antrag, das Verfahren auszusetzen. Das OLG Hamburg solle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einholen, ob Paragraph 129 b gegen das Grundgesetz verstößt. Durch Paragraph 129 b werde die Gewaltenteilung aufgehoben, weil das Bundesjustizministerium politisch motiviert entscheiden kann, wer nach diesem Pragraphen verfolgt wird.
Die Bundesanwaltschaft versucht, in der Anklage und im Verfahren die schweren Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in der Türkei sowie die Frage der völkerrechtlichen Legitimität des Wi...
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