Verfassung abgeschossen
Frank BrendleDas Gesamtplenum hob die bisherige Linie des Ersten Senats auf, die Bundeswehr dürfte zur Unglücksabwehr im Inland keine typisch militärischen Waffen anwenden. Das Grundgesetz »zwingt nicht zu einer angesichts heutiger Bedrohungslagen nicht mehr zweckgerechten Auslegung«, so die Richter. Militärische Waffen könnten in Katastrophensituationen unter engen Voraussetzungen durchaus verwendet werden. Wie eng diese sein müssen, darüber wird mit Sicherheit ein langanhaltender Streit ausbrechen, denn das Gericht selbst nennt keine prä...
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