Nichts zu schlichten
Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes gibt es entweder eine Verhandlungslösung oder Streik. Beide Seiten lehnen das sonst übliche Vermittlungsverfahren ab
Daniel BehruziEs ist ungewöhnlich, daß die Schlichtung in dieser Tarifrunde ausgeschlossen wird. Denn seit 2002 besteht im öffentlichen Dienst eine Vereinbarung, in der sich beide Seiten zu einer Schlichtung verpflichten, falls diese angerufen wird. Voraussetzung is...
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