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12.07.2011 / Inland / Seite 4

Beugehaft abgelehnt

BGH-Urteil: Ehemalige RAF-Mitglieder könnten sich als Zeugen im Prozeß gegen Verena Becker selbst belasten

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Medienberichte vom Wochenende bestätigt, nach denen der Bundesgerichtshof (BGH) es abgelehnt hat, gegen zwei ehemalige Mitglieder der Untergrundorganisation Rote Armee Fraktion (RAF) Beugehaft wegen Aussageverweigerung zu verhängen. »Der BGH-Beschluß liegt uns vor«, sagte ein Behördensprecher am Montag in Karlsruhe. Siegfried Haag und Roland Mayer hatten sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geweigert, als Zeugen auszusagen...

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