Merkel darf sich weiter freuen
Nick BraunsDie Bundesregierung sieht in der Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), sie freue sich über die Tötung Osama bin Ladens, keinen Widerspruch zum deutschen Recht und den Anstrengungen zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe. So heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, zur »Haltung der Bundesregierung zur Tötung von Osama bin Laden« (Drucksache 17-5825).
Die auf der Pressekonferenz am 2.Mai geäußerte Freude der Kanzlerin müsse im Zusammenhang mit ihrer vorangegangenen Erklärung gesehen werden, »daß dieser Kopf des Terrors keine weiteren Anschläge mehr in Auftrag geben kann«. Scharfe Kritik an den Worten der Kanzlerin war damals nicht nur vom Koalitionspartner FDP und der Opposition, sondern auch aus den Reihen der Unionsparteien, von Juristenverbänden und Kirchenvertretern gekommen. So bezeichnete CDU-Rechtsexp...
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