Videobeobachtung eingeschränkt
Oberverwaltungsgericht nennt Polizeiüberwachung von Anti-AKW-Demo rechtswidrig
Konkret wies das OVG den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zurück, gegen einen ähnlichen Beschluß des Verwaltungsgerichts Münster vom August 2009 Berufung zuzulassen. »Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, daß die Videobeobachtung der Versammlung rechtswidrig war«, heißt es im...
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