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19.06.2010 / Titel / Seite 1

Schallende Ohrfeige

Frank Brunner
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 11.März Dutzende Abhör- und Observationsmaßnahmen von Bundes­kriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung habe kein ausreichender Tatverdacht bestanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. So hätte ein entlastendes Gutachten des BKA keine Berücksichtigung gefunden. Hintergrund der Entscheidung: Zwischen 2001 und 2006 hatten Polizei und Verfasungsschutz drei Linke observiert sowie deren Telefonanschlüsse und den E-Mail-Verkehr überwacht, weil sie der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) verdächtigt wurden. Die Untergrundorganisation hatte sich bis zu ihrer Selbstauflösung 2009 zu 25 Anschlägen bekannt.

Rückblick: Im Juni 2001 erhielten der Regierungsbeauftragte für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, sowie zwei Repräsentanten der »Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtsch...

Artikel-Länge: 3725 Zeichen

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