Kündigungsschutz
Umstrittene Rechtsprechung
Lutz SeyboldNeben dem sogenannten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch, der einem Arbeitnehmer bei erstinstanzlichem Obsiegen in einer Kündigungsschutzklage vor dem Bundesarbeitsgericht zugesprochen wird, kann der gekündigte Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung gem. §102 Abs.5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Weiterbeschäftigung verlangen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, daß der Betriebsrat bei seiner Anhörung zu dem arbeitgeberseitigen Kündigungsbegehren gem. §102 BetrVG diesem ordnungsgemäß widersprochen hat. Dies ...
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