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11.06.2010 / Inland / Seite 5

Koalitionsrecht verteidigt

Ob sich eine Beschäftigtenorganisation Gewerkschaft nennt, entscheiden allein ihre Mitglieder. Berliner Kammergericht hebt Verbotsurteil gegen die FAU auf

Jörn Boewe
Ein Unternehmer kann einer Interessenvereinigung von Beschäftigten nicht untersagen, als »Gewerkschaft« aufzutreten, auch wenn sie noch nicht tariffähig ist. Die Selbstbezeichnung ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung grundgesetzlich geschützt. Zu diesem Urteil kam das Kammergericht Berlin (so heißt in der Hauptstadt das Oberlandesgericht) in einer Berufungsverhandlung im Fall Freie Arbeiterunion (FAU) gegen Neue Babylon GmbH am gestrigen Donnerstag.

Der V...

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