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Zum Freispruch eines Kriegsgegners
Stellungnahme der Totalverweigererinitiative Frankfurt am Main:
In dem Strafverfahren gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler wegen eines Protestplakats gegen einen Zapfenstreich der Bundeswehr in Dresden hat die Staatsanwaltschaft (StA) Dresden ihr bereits eingelegtes Rechtsmittel gegen den Ende letzten Jahres ergangenen Freispruch des Amtsgerichts (AG) Dresden zurückgenommen. Nach insgesamt über dreijähriger Verfahrensdauer ist damit die Entscheidung des AG, nach der die Verwendung der sogenannten Doppelsigrune auf dem antimilitaristischen Plakat nicht strafbar ist, rechtskräftig geworden.
Gegenstand des Verfahrens war eine Grafik im Internet, mit der zu Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Oktober 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufgerufen worden war. Auf der Abbildung waren unter der Überschrift »Wider die Militarisierung des Alltages« mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Neben der preußischen Pi...
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