»Die Widersprüche lassen sich nicht wie Schneeberge vor sich herschieben, die dann irgendwann mal tauen.«
Auf dem Prüfstand
Zu jW vom 11. Februar: »Knackpunkt Regelsatzhöhe«Der Artikel zeigt so ziemlich alles auf, was an Hartz IV zu bemängeln ist. Eines wurde aber noch vergessen; die Sippenhaftregelung im H-IV-Bereich, die »Bedarfsgemeinschaft«. Hat ein Lebenspartner (gut bezahlte) Arbeit und der andere ist langzeitarbeitslos, dann steht dem Arbeitslosen keine Sozialleistung zu. Der Staat beschneidet somit das Einkommen dessen, der arbeitet. Beispiel: Bedarfsgemeinschaft, ein Angestellter und ein Arbeitsloser. Der angestellte Lebenspartner bekommt/verdient 1500 Euro netto im Monat, sein arbeitsloser Partner erhält keine Leistung vom Staat, weil eben diese Summe von der Politik als ausreichend festgelegt wurde. Die 1500 Euro sind ja nach meinem Dafürhalten für eine Person geradeso okay, aber für zwei Personen, ich weiß nicht!? Das bedeutet aber auch für den Partner mit Einkommen eine mindestens 50prozentige Lohnkürzung per Gesetz, da er für den Lebensunterha...
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