Verbraucherinsolvenz
Sechs Jahre »Wohlverhalten«
Zunächst muß auf der Basis eines Schuldenbereinigungsplanes ein außergerichtlicher Einigungsversuch (Insolvenzvergleich) unternommen werden. Wird dieser Plan auch nur von einem Gläubiger abgelehnt, gilt er als gescheitert. Dies muß dann von anerkannten Schuldnerberatern oder anderen »geeigneten Stellen« bestätigt werden, damit der Schuldner bei Gericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen kann.
Wenn auch das Gericht keine Einigungs...
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