Deutschland macht dicht
Trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Regierung hält weiter an Abschiebungen nach Griechenland fest. Allein 2009 bislang fast 500 Flüchtlinge betroffen
Ulla JelpkeGrundlage dieses Verfahrens ist die sogenannte Dublin-Regelung. Demnach müssen Asylverfahren grundsätzlich in dem Land stattfinden, in das der Betroffene zuerst eingereist ist. Das sind normalerweise Staaten an der Außengrenze der EU, also Spanien, Italien oder eben Griechenland. Doch es gibt Ausnahmemöglichkeiten. Die Bundesregierung kann den »Selbsteintritt« erklären und Asylverfahren für Bewerber, die sich schon in Deutschland befinden, hier durchführen, anstatt die Schutzsuchenden in den nach »Dublin II« zuständ...
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