Jobkiller Maultasche
Peter WolterDie Altenpflegerin habe gegen die Anweisung der Heimleitung verstoßen, keine Essensreste mit nach Hause zu nehmen, begründete die Richterin ihr Urteil. Der Träger des Heims hatte von einem »Diebstahl« gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zerrüttet habe. »Es ist zu hart, einen Arbeitnehmer, der sich an Essensresten vergreift, fristlos zu kündigen«, heißt es in einer zahmen Erkläru...
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