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Urteil
Kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes
Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 über den sogenannten Lissabon-Vertrag der EU (EUV-Lissabon) unter anderem:
(...) Gemessen an verfassungsstaatlichen Erfordernissen fehlt es der Europäischen Union auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon an einem durch gleiche Wahl aller Unionsbürger zustandegekommenen politischen Entscheidungsorgan mit der Fähigkeit zur einheitlichen Repräsentation des Volkswillens. Es fehlt, damit zu...Artikel-Länge: 1965 Zeichen
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