Ja, aber
Analyse: Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt den Lissabonner Vertrag, fordert aber zugleich ein Zustimmungsgesetz, das die Entscheidungsmacht des Bundestags in EU-Fragen stärkt
Gregor SchirmerDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte über sechs Anträge zu entscheiden. Zwei Anträge wurden im Organstreitverfahren gestellt. Einer vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der als unzulässig verworfen wurde, und einer von der Bundestagsfraktion Die Linke, der zwar zum Teil für zulässig erklärt, aber im übrigen als unbegründet zurückgewiesen wurde. Beide Antragsteller rügten, daß durch den Lissabonner Vertrag die Rechte des Bundestags verletzt würden.
Bei den übrigen vier Anträgen handelte es sich um Verfassungsbeschwerden, darunter eine von Diether Dehm und allen anderen Mitgliedern der Linksfraktion. Die Besch...
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