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01.07.2009 / Abgeschrieben / Seite 8

Keine Überraschung

Der Bundesausschuß Friedensratschlag in Kassel erklärt zum EU-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war zu erwarten. Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Artikel 23 Grundgesetz als Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordneten »Staatenverbund« übertragen kann – ohne selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu müssen. Welche Implikationen die vom BverfG erlassenen Bedingungen für das Subsidiaritätsprinzip sowie die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes haben wird, bleibt dahingestellt.

Die Friedensbewegung hat sich in ihrer Kritik am EU-Verfassungsvertrag bzw. am Lissabon-Vertrag nie von juristischen Gesichtspunkten leiten lassen. Vielmehr lehnen wir den sogenannten Reformvertrag aus politischen Gründen ab. Dabei bleibt es auch. Wenn Unions- und SPD-Politiker das Urteil bejubeln und meinen, damit sei jede weitere Kritik am Lissabon-Vertrag hinf...


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