Am EU-Gängelband
Brüssel stellt mehr Mittel zur Stützung der Zahlungsfähigkeit von in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedern bereit – inklusive schärfere Kontrollen
Andreas WehrGeld aufgestockt
Der für solche Zwecke vorgesehene Kapitalbetrag für Darlehen an Mitgliedsländer außerhalb des Euroraums (geregelt in der Verordnung Nr. 332/2202 vom 18.Februar 2002 zur Umsetzung von Artikel 118 EG-Vertrag) war im Jahr 2002 von 16 auf 12 Milliarden Euro gesenkt worden. Da mit dem Inkrafttreten des Euro die Staaten innerhalb der Eurozone von diesem Stützungsfonds nicht mehr Gebrauch machen können, hielt man das damals für richtig. Die Erweiterung der EU 2004 um Staaten, die ...Artikel-Länge: 5901 Zeichen
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