Aus dem Geheimvertrag
»Die Vertragsparteien verpflichten sich, Stillschweigen zu bewahren«
junge Welt dokumentiert Auszüge aus dem Geheimvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vom Oktober 1999:
23.3. Ändert das Land Berlin nach Abschluß dieses Vertrages das Berliner Betriebegesetz, das Teilprivatisierungsgesetz, das Berliner Wassergesetz oder die Wassertarifverordnung …, und entsteht der BWB daraus ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Nachteil, … so verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG [BWB-Beteiligungs-AG] die dadurch verursachten geringeren Gewinne oder höheren Verluste … auszugleichen. (…)23.5. Fordert das Land Berlin … aufgrund des Berliner Straßengesetzes … Entgelte für die Sondernutzung öffentlicher Straßen …, verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG die dadurch verursachten geringeren Gewinne oder höheren Verluste … auszugleichen. (…)
23.7. Wird § 3 TPrG [Teilprivatisierungsgesetz] ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund eine...
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