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04.03.2009 / Inland / Seite 1
Wahlmaschinen vor dem Aus
Dirk Farke
Wie von vielen Experten erwartet, war der Einsatz von rund 1800
Wahlcomputern bei der Abstimmung zum Bundestag 2005
verfassungswidrig. Die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler,
so das Bundesverfassungsgericht, konnten nicht
überprüfen, ob ihre Stimme richtig erfaßt wurde.
Die Richter entschieden am Dienstag in Karlsruhe, daß jeder
Bürger seine Abstimmung auch nachvollziehen können
muß. Das ergebe sich aus dem vom Grundgesetz zwingend
vorgegebenen Prinzip der Öffen...
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