Klageflut gegen »Hartz IV«
Bei Unterkunfts- und Heizkosten wäre schnelle Abhilfe sogar ohne Gesetzesänderung möglich
Friedrich PutzNach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), umgangssprachlich »Hartz IV« genannt, werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Leistungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Gestritten wird vor den Sozialgerichten vor allem über die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs »angemessen«. Das kann aber, ohne daß der Gesetzgeber tätig werden müßte, durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Durch Paragraph 27 SGB II wi...
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