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23.12.2008 / Thema / Seite 10

Gescheiterte Inszenierung

Der Reichstagsbrandprozeß 1933 – eine juristische Farce mit weitreichenden Folgen

Alexander Bahar
Vor 75 Jahren, am 23. Dezember 1933, sprach das Reichsgericht in Leipzig im sogenannten Reichstagsbrandprozeß das Urteil. Für die Nazis endete das als antikommunistischer Schauprozeß inszenierte Verfahren mit einem Fiasko. Der »Reichstagbrandstifter« Marinus van der Lubbe wurde zum Tode verurteilt. Die mitangeklagten Kommunisten hingegen mußten »mangels Beweisen« freigesprochen werden.

Vom 21. September bis 23. Dezember 1933 hatte vor dem 4. Strafsenat des Leipziger Reichsgerichts der Prozeß gegen »van der Lubbe und Genossen« stattgefunden.1 Van der Lubbes angebliche »Genossen«, das waren die in Berlin unter falschen Namen lebenden Exilbulgaren Georgi Dimitroff, bis Januar 1933 Leiter des Westeuropäischen Büros des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale (EKKI), Blagoj Popoff und Vasil Taneff sowie der Vorsitzende der KPD-Fraktion im deutschen Reichstag, Ernst Torgler.

Die Hitler-Regierung, die das Verfahren nach den Vorstellungen von Goebbels i...



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