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01.03.2008 / Wochenendbeilage / Seite 6 (Beilage)

Über das Nichtrauchen

Reinhard Jellen
Bayern hat europaweit das strengste Rauchverbot: In Gaststätten gilt es ausnahmslos – Wirte können mit einer Höchststrafe von 1000 Euro, Gäste mit einer Verwarnung bis zu 35 Euro belangt werden. Die bayerische Gastronomie sieht von dieser Maßnahme 5000 Wirte und 15000 Arbeitsplätze existentiell bedroht. Es ist also wenig verwunderlich, daß findige Wirte bereits mehrere Lücken im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz ausgemacht haben, wobei deren Phantasie wie zu Zeiten der Prohibition grenzenlos scheint. Zum Beispiel lassen die Bestimmungen den Wirten das Schlupfloch, ihre Gaststätten zu Theatern zu erklären – bei »künstlerischen Darbietungen« ist nämlich das Rauchen erlaubt. Da auch Laiendarsteller in diese Kategorie fallen, veranstaltete der Wirt der Memminger Pilsbar »Treff« regelmäßige Experimentaltheateraufführungen, bei denen seine Gäste die Zeit vor dem Rauchverbot ohne Drehbuch nachspielten – wer hätte gedacht, daß sich die wüstesten antiautoritären...

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