Im Dickicht des Sozialrechts
Die von der Bundesregierung geförderte »Teilhabeberatung« darf Betroffene nicht juristisch bei Widersprüchen und Klagen unterstützen
Margit GlasowSeit Beginn des Jahres sind bundesweit etwa 500 »Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen« (EUTB) entstanden. Die Bundesregierung hatte mit dem sogenannten Bundesteilhabegesetz 2017 dafür die Grundlage geschaffen. Juristisch verankert sind die Beratungsstellen im Sozialgesetzbuch IX. Eine Förderrichtlinie sieht vor, ein von den Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängiges Angebot zu schaffen, das »allein dem Ratsuchenden« verpflichtet ist. Dass das gelingt, wird nicht zuletzt davon abhängen, ob entsprechende Strukturen in den Kommunen aufgebaut werden.
Bernd M. ist in eine der neuen Beratungsstellen gekommen, begleitet von einer älteren Dame, einer Freundin seiner Mutter. Der Mittvierziger erzählt, dass er auf der Suche nach einer Arbeit ist, die seinen Bedürfnissen entspricht. Er ist gelernter Bürokaufmann. Da er aufgrund eines angeborenen Herzfehlers in seiner körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, hat er bisher nie eine fest...
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