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Ende eines Privilegs
Resultat eines entbehrungsreichen Kampfes: Vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht durchgesetzt
Gisela NotzMit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 wurde für die Wahlen zum Reichstag das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime aktive und passive Wahlrecht für jeden »Norddeutschen« über 25 Jahre eingeführt. Ausgeschlossen waren alle, denen die staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten wurden: die Empfänger von Armenunterstützung und die Frauen. Im Preußischen Haus der Abgeordneten galt bis zum Ende des Kaiserreiches das Dreiklassenwahlrecht. Die Männer jedes Wahlbezirkes wurden in drei Gruppen aufgeteilt, auf die je ein Drittel des gesamten Steueraufkommens entfiel. Jede der Gruppen wählte die gleiche Anzahl von Abgeordneten, so dass die wenigen Vermögenden über das gleiche Gewicht verfügten wie die große Masse der Besitzlosen.
Viele Frauen, die für das aktive und passive Wahlrecht für alle kämpften, wurden nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern auch diskriminiert, verfolgt und nicht selten ins Gefängnis geworfen. Schließlich war zwischen 1...
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