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Im Dienst des Kapitals
Der Krake Freihandel beerdigt den bürgerlichen Parlamentarismus. Doch in Luxemburg bleibt der Protest der meisten Verbände an der Oberfläche
Jean-Marie JacobyDie EU-Kommission ist nach dem 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon zur »Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen« (Art. 206) verpflichtet. Eine Mitwirkung nationaler Parlamente bei »Freihandelsverträgen« ist nicht mehr vorgesehen, sie kriegen nur noch »gemischte Verträge«, die über reine Handelsagenden hinausgehen, zur Ratifizierung vorgelegt. Allerdings kann der EU-Rat, in dem die nationalen Regierungen zusammenkommen, laut Artikel 188n beschließen, solch einen Vertrag bereits vor Abschluss dieser Prozedur »vorläufig anzuwenden«. Da keine Regelung vorgesehen ist, die vorläufige Anwendung wieder zurückzunehmen (wenn z. B. ein Parlament das Abkommen nicht ratifiziert), ist dieser Beschluss endgültig. So wurde bereits mit dem Freihandelsvertrag mit Peru und Kolumbien verfahren. Dieser ist seit dem 1. August 2013 in Kraft – da...
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