Business as usual
NPD-Verbotsverfahren und V-Mann-Desaster: Konsequenzen Fehlanzeige
Ulla Jelpke* Vor 20 Jahren, im Jahre 1983, erklärte das Bundesverwaltungsgericht die NPD für verfassungsfeindlich.
Im Januar 2001 stellt die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Im März 2001 stellen Bundestag und Bundesrat Anträge auf ein Verbot der NPD, im Oktober faßt das BverfG die Anträge in einer Hauptverhandlung zusammen. Im Januar 2002 werden die bislang angesetzten Verhandlungstermine zum Verfahren vom BverfG aufgehoben. Grund: Auf der Zeugenliste stehen V-Leute des Verfassungsschutzes. Nach einem Erörterungstermin von Antragstellern und NPD im Oktober 2002 stellt das BverfG die Verfahren am 18. März diesen Jahres endgültig ein.
Die SPD-Grünen-Bundesregierung, kräftig unterstützt vor allem vom CSU-Hardliner und bayerischen Innenminister Günther Beckstein, hat lange Zeit das NPD-Verbotsverfahren als ernsthaften Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland ausgegebe...
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