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25.09.2013

Die Arbeitsunrechtsfabrik

Volker Rieble, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, polemisiert unter einer ­wissenschaftlichen Tarnkappe gegen die Rechte von Beschäftigten

Von Werner Rügemer
Das klassische Arbeitsrecht in Deutschland entstand nach dem Ersten Weltkrieg und im Nachklang der Novemberrevolution 1918/19. Nach dem Faschismus wurde es in der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgegriffen und weiterentwickelt. Es beinhaltet drei wesentliche Bestandteile. Zum einen das staatlich geschützte Recht auf freie Gewerkschaftsbildung und kollektive Tarifverträge, so daß also nicht jeder Beschäftigte einzeln und schutzlos mit seinem Chef einen Arbeitsver...

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