Zum Inhalt der Seite

Auch Flüchtlinge dürfen umziehen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gängige Praxis der Wohnsitzzuweisung an anerkannte Flüchtlinge in Deutschland eingeschränkt. Zwar sei die Zuweisung eines Wohnortes grundsätzlich möglich. Sie dürfe aber nicht dazu dienen, die Soziallasten in der Bundesrepublik anteilig auf die Bundesländer zu verteilen, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig mitteilte. Diese seit Jahren übliche Praxis verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Gegen die Vorgabe, ihren Wohnsitz nicht außerhalb von Rheinland-Pfalz nehmen zu dürfen, hatten tschetschenische Volkszugehörige aus Rußland geklagt.(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 16.01.2008, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!