16.01.2008 / Inland / Seite 2

Auch Flüchtlinge dürfen umziehen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gängige Praxis der Wohnsitzzuweisung an anerkannte Flüchtlinge in Deutschland eingeschränkt. Zwar sei die Zuweisung eines Wohnortes grundsätzlich möglich. Sie dürfe aber nicht dazu dienen, die Soziallasten in der Bundesrepublik anteilig auf die Bundesländer zu verteilen, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig mitteilte. Diese seit Jahren übliche Praxis verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Gegen die Vorgabe, ihren Wohnsitz nicht außerhalb von Rheinland-Pfalz nehmen zu dürfen, hatten tschetschenische Volkszugehörige aus Rußland geklagt.(ddp/jW)
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