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Roman »Esra« bleibt verboten

Karlsruhe. Der Roman »Esra« von Maxim Biller bleibt endgültig verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und bestätigte damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das 2003 erschienene Buch, das von einer Liebesbeziehung handelt, verletze die Intimsphäre der in der Romanfigur »Esra« eindeutig erkennbaren Exfreundin Billers. Der Schutz der Intimsphäre setze der Kunstfreiheit Grenzen. Die Ex-Freundin müsse es nicht hinnehmen, daß sich Leser die Frage stellen, »ob sich die dort berichteten Geschehnisse auch in der Realität zugetragen haben«. Der Grundsatzbeschluß des Ersten Senats fiel knapp mit fünf zu drei Richterstimmen. Aus Sicht der abweichenden Richter führt die Entscheidung zu einer »Tabuisierung des Sexuellen« in der Kunst. Zudem sei das »Kriterium der Erkennbarkeit« untauglich, denn Kunst lebe von Anlehnungen an die Wirklichkeit. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2007, Seite 1, Inland

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