-
13.10.2007
- → Inland
Roman »Esra« bleibt verboten
Karlsruhe. Der Roman »Esra« von Maxim Biller bleibt endgültig verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und bestätigte damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das 2003 erschienene Buch, das von einer Liebesbeziehung handelt, verletze die Intimsphäre der in der Romanfigur »Esra« eindeutig erkennbaren Exfreundin Billers. Der Schutz der Intimsphäre setze der Kunstfreiheit Grenzen. Die Ex-Freundin müsse es nicht hinnehmen, daß sich Leser die Frage stellen, »ob sich die dort berichteten Geschehnisse auch in der Realität zugetragen haben«. Der Grundsatzbeschluß des Ersten Senats fiel knapp mit fünf zu drei Richterstimmen. Aus Sicht der abweichenden Richter führt die Entscheidung zu einer »Tabuisierung des Sexuellen« in der Kunst. Zudem sei das »Kriterium der Erkennbarkeit« untauglich, denn Kunst lebe von Anlehnungen an die Wirklichkeit. (ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland