Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 04.04.2007, Seite 13 / Feuilleton

List und Liste

Im Streit um die Rückgabe von 139 Gemälden hat der Urenkel des letzten Sachsenkönigs Friedrich August III., Prinz Rüdiger von Sachsen, den Vorwurf zurückgewiesen, die Wettiner träten wie »Raubritter« auf. Er frage sich, »warum man ins Unrecht gesetzt wird, wenn man auf Recht und Gesetz verweist«, sagte er der Leipziger Volkszeitung (Montagausgabe). Die Kunstsammlungen Dresden hatten in der vergangenen Woche die Ansprüche der Wettiner in Zweifel gezogen. Ihre Liste sei »voller Ungenauigkeiten« und »stimmt großenteils gar nicht«, sagte der Direktor der Gemäldegalerie Alte Meister, Harald Marx.

Die Wettiner, die bis 1918 in Sachsen herrschten, hatten sich mit Sachsen 1999 auf einen Vertrag geeinigt, demzufolge ein Großteil enteigneter Kunstobjekte in den Museen bleiben darf. Das ehemalige Herrscherhaus erhielt damals rund zwölf Millionen Euro als Entschädigung. Bei ihren jüngst erhobenen Ansprüchen berufen sich die Wettiner aber auf eine Öffnungsklausel, die Nachforderungen möglich macht, wenn die Besitzversitzhältnisse neu definiert werden. Sachsens Ministerin für Wissenschaft und Kunst Eva-Maria Stange (SPD) regte in der MDR-Fernsehsendung »Dresdner Gespräch« am Montagabend einen »Interessenausgleich« zwischen den Sammlungen und den Wettinern an. Sie könne sich ein »bestimmtes Mitspracherecht der Erben von August dem Starken«, durch das die Kunstsammlungen mitgestaltet werden könnten, vorstellen.

Die Linkspartei.PDS Sachsen hält ein solches Ansinnen für »gänzlich unpraktikabel«, wie der kulturpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Volker Külow, erklärte. Er verwies darauf, daß der Freistaat bereits einen Sproß aus dem Wettiner Adelshaus per Honorarvertrag beschäftige, »und zwar als Berater des Ministerpräsidenten höchstpersönlich«. Dies hindere die Wettiner jedoch nicht daran, immer weitergehende Forderungen nach Rückgabe von Kunstwerken zu stellen. »Schließlich geht es um Geld«.

(ddp/jW)

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