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Bürgerbegehren zu Moschee unzulässig

Berlin. Das Bezirksamt Pankow hat ein Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft Pankow-Heinersdorfer Bürger (ipahb) gegen den Bau einer Moschee Mal aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen. Dies teilte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Berlin mit. Bürgerbegehren und -entscheide dienten ausschließlich dazu, Verwaltungshandeln anzuregen, begründete das Amt seine Entscheidung.

Im April hatte bereits die Senatsinnenverwaltung einen ähnlichen Antrag der Initiative zurückgewiesen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.08.2006, Seite 4, Inland

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