-
12.04.2006
- → Inland
Mutterschutz wird angerechnet
Karlsruhe. Mutterschutz-Zeiten müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Eine anderslautende, von 1998 bis 2002 geltende gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig gewesen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluß. Die Nichtberücksichtigung der Mutterschutz-Zeiten in der Arbeitslosenversicherung verstoße gegen den »Schutz- und Fürsorgeanspruch der Mutter«, urteilte der Erste Senat. (ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland