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15.12.2005

Wahnsinn und Gesellschaft

Von Staats wegen haben pflegebedürftige Menschen das Recht auf Selbstbestimmung. Vor Ort aber walten die sozialpsychiatrischen Dienste. Ein exemplarischer Fall

Von Antonin Dick
Die Bewahrung einer größtmöglichen Selbstbestimmung alter und pflegebedürftiger Menschen steht im Mittelpunkt des neuen Betreuungsgesetzes, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. »Das Prinzip der Betreuungsvermeidung muß zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts strikt beachtet werden«, hieß es dazu aus dem Bundesjustizministerium. »Dazu soll zuvörderst die Vorsorgevollmacht gestärkt werden. Dieses Rechtsinstitut kann helfen, Betreuungen zu vermeiden.« Die Realität auf ...

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