300 mal denunzierte der Verfassungsschutz mit »Erkenntnissen«
Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Zusammenhang mit Förderanträgen seit 2017 zu mehr als 300 Organisationen und Menschen vermeintliche Informationen an andere Bundesbehörden und Ministerien geliefert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Darin heißt es: »Das BfV meldete im Zeitraum 2017 bis 2025 zu insgesamt 302 Organisationen und natürlichen Personen zurück, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen.« Wie viele Überprüfungen es insgesamt gab, verschweigt die Regierung in ihrer Antwort. Sie schreibt stattdessen: »Ob und in welchem Umfang die Ressorts von dem Angebot des BMI Gebrauch machen, entscheiden sie deshalb eigenständig anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls.«
In der Antwort, über die die Süddeutsche Zeitung zuerst berichtet hat, heißt es weiter, die Bundesregierung sei verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen aller Phänomenbereiche, die sich »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung« richten, begünstigt werden.
Das später nach der früheren Innenstaatssekretärin Emily Haber benannte »Haber-Verfahren« ist ein repressives Instrument, das seit 2004 existiert. Es ermöglicht Bundesministerien, über das Bundesinnenministerium (BMI) »Erkenntnisse« des Verfassungsschutzes einzuholen. Für die Betroffenen ist die Anwendung in der Regel nicht nachvollziehbar. Zu öffentlicher Kritik führte es im März, nachdem der rechtskonservative Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei linke Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen wegen angeblicher »verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse« von der Nominiertenliste für den Deutschen Buchhandlungspreis streichen ließ. Die Auswahl hatte eine Jury getroffen.
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz vermutet, das Verfahren sei in Tausenden Fällen angewandt worden. »Vor dem Hintergrund des Fehlens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage und ebenso unzureichenden Rechtsschutzregelungen, aber auch mit Blick auf das völlig intransparente Verfahren ist diese sehr hohe Anzahl von Verfahren irritierend und auch beunruhigend«, kritisiert von Notz. (dpa/jW)
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