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Aus: Ausgabe vom 27.03.2026, Seite 1 / Ansichten

Keine Aussöhnung

UN-Resolution zu Sklaverei
Von Jürgen Zimmerer
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Ware Mensch: Eiserne Fußfesseln erinnern im Fort »Prinzenstein« in Ghana an die Gewalt im Transatlantischen Sklavenhandel (Keta, 8.8.2022)

Am 25. März 2026, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei, erkannte die UN-Generalversammlung die Versklavung afrikanischer Menschen und den transatlantischen Sklavenhandel als »schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit« an und forderte Wiedergutmachung. 123 Länder stimmten zu, die USA, Israel und Argentinien dagegen, die Staaten der EU enthielten sich. Die Abstimmung zeigt die vergangenheitspolitische Kluft zwischen Nord und Süd, zwischen den Profiteuren der Sklaverei und deren Opfern. Erstere erkennen keine Pflicht zur Wiedergutmachung für Verbrechen an, die nach damaligem Recht nicht illegal gewesen wären. Überdies stören sie sich an der Verwendung von Superlativen, wie »gravest crime against humanity«, da damit eine Hierarchisierung von Leid angezeigt sei.

Spätestens hier wird deutlich, dass die aktuellen politischen Verwerfungen auch in diesem erinnerungspolitischen Kampf eine enorme Rolle spielen. Die meisten europäischen Staaten, jedenfalls gilt dies für Deutschland, erkennen den Holocaust als schlimmstes Verbrechen der Menschheitsgeschichte an. Und sie erkennen auch eine Pflicht zur Wiedergutmachung für Verbrechen an Jüdinnen und Juden an, auch wenn sie nach Nazirecht nicht illegal gewesen waren. So aber wird moralische Glaubwürdigkeit untergraben.

Ghana, dessen Vertretung die Resolution eingebracht hat, hat der Anerkennung kolonialer Verbrechen durch die bewusste Formulierung als »schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit« allerdings einen Bärendienst erwiesen. Man kann sich als Beobachter des Eindrucks nicht erwehren, dass dies auch ein Kommentar zum Konflikt um Israel/Palästina ist. Während die israelische Regierung ihre weitreichende Reaktion auf den Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 mit der Erfahrung des Holocaust begründete, zielt Ghanas Formulierung darauf, die damit verbundene Ausweisung der Singularität zu bestreiten: Sollten koloniale Verbrechen als noch schlimmer gelten als der Holocaust? Wie auch immer man diese Frage beantworten mag, ein Angebot zu Dialog und Aussöhnung ist es nicht, von keiner Seite.

Jürgen Zimmerer ist Professor für Globalgeschichte mit dem Schwerpunkt Afrika an der Universität Hamburg

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (27. März 2026 um 16:14 Uhr)
    Das wäre vielleicht auch eine Debatte wert: »Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Stuttgarter Kongress den Kolonialismus als Teil des imperialistischen Systems ablehnte, aber intern kontrovers über die Möglichkeit einer «sozialistischen Kolonialpolitik» diskutierte.« Dieses Sätzchen ist Teil der Google-KI-Antwort auf den Suchstring »sozialistenkongress stuttgart 1907 haltung zum kolonialismus«.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Barbara W. aus Berlin (27. März 2026 um 09:21 Uhr)
    Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind immer schwerste Verbrechen und müssen m. E. auch als solche benannt werden können. Die Jahrhunderte andauernden Verbrechen der Kolonialherren in Afrika, Asien und Amerika gehören genauso dazu, wie die Verbrechen der Nationalsozialisten im Holocaust sowie auch alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit von faschistischen Regimen und in Kriegen davor und danach. Ghana hat meiner Meinung nach richtig gehandelt, die Verbrechen während der Kolonialzeit als »schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zu benennen und Wiedergutmachung dafür zu fordern und die UN-Generalversammlung darüber abstimmen zu lassen. Portugal und Spanien z. B. sind immer noch stolz auf ihre Eroberer und Deutschland sträubt sich immer noch gegen die Anerkennung und Wiedergutmachung seiner Verbrechen während seiner eigenen Kolonialzeit. Ich sehe nicht, dass Ghana, dessen Vertretung die Resolution eingebracht hat, der Anerkennung kolonialer Verbrechen durch die bewusste Formulierung als »schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit« einen Bärendienst erwiesen hat. Barbara Woltertstädt
  • Leserbrief von Rayan aus Unterschleißheim (27. März 2026 um 06:21 Uhr)
    Schönes Beispiel für den Propaganda-Spin, der seit ewig mittels des Begriffes des Rechts begangen wird: »Erstere erkennen keine Pflicht zur Wiedergutmachung für Verbrechen an, die nach damaligem Recht nicht illegal gewesen wären.« Tatsächlich ist es ja so, dass diese Verbrechen auch damals »illegal« waren, auf jeden Fall gegen das Recht verstießen, denn dieses galt damals exakt genauso wie es heute und morgen gilt. Nur halt war die Rechtsauffassung (der Täter!) eine andere, und zwar: Unrecht. Wie überraschend … Und da sie, wie später dann u.a. auch die Nazis oder auch etwaige heutige Faschisten, über die entsprechenden Machtmittel verfügten, ihr Unrecht fälschlicherweise als Recht zu deklarieren und vor allem ihr Unrecht materiell durchzusetzen, lässt sich dieser Spin, der die Unfähigkeit vieler Leute zu logischem oder gar dialektischem Denken ausnutzt, auch heute noch effektiv einsetzen. Auf jeden Fall zeigt das Abstimmverhalten, inkl. der »Enthaltungen« für jede:n, der:die es sehen will, wer die heutigen Verbrecher sind.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Torsten Andreas S. aus Berlin (26. März 2026 um 22:20 Uhr)
    Lassen Sie mich raten, Herr Zimmerer: Sie haben alle nötigen Scheine für Ihren Abschluss bei Hans Süßmuth in Düsseldorf abgegriffen. Oder wie wollen Sie ins rechte Licht rücken, dass die Regierung der BRD den transatlantischen Sklavenhandel nicht leugnet, aber auch nicht was jetzt bitte? AAH! Aus Kostengründen! Die 120-Jahre-Namibia-Debatte nagt an Ihren und weiteren Stühlen? Ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Wenn seit 120 Jahren in dieser Richtung nichts gelaufen ist, dann sind doch auch die Überlebenden längst tot. Es ist wie mit den Sklaven in den NS-Lagern der Hitlerzeit: Verschleppen und verschleißen WIR das Thema! Entschädigt wird aus der Portokasse der Stiftung Topographie des Terrors. Und Sie glauben nicht, wer dieses Unternehmen bezahlt, diese Goldgrube … Jedenfalls nicht die Täter.
  • Leserbrief von dieter stork (26. März 2026 um 22:18 Uhr)
    Wirklich ein »Bärendienst«? Die Schlussfolgerung der Konkurrenz dieses UN-Beschlusses zu Auschwitz usw. scheint mir voreilig, denn diese firmieren doch i.w. als nationales Verbrechen Deutschlands, wobei die gravierendsten Verbrechen innerhalb von drei Kriegsjahren geschahen. Die Menschen hatten großenteils von den Vernichtungslagern keine genaueren Vorstellungen und hätten diesen auch nicht zugestimmt. (Anders als bei den Apartheidsbestimmungen gab es zu den Vernichtungslagern keine offiziellen Mitteilungen.) Andererseits werden 500 Jahre Kolonialismus auf allen »entdeckten« Kontinenten, davon je nach Sehweise 200–400 Jahre Sklavenhandel, weltweit von entsetzlichen Verheerungen begleitet. Diese sind öffentlich bekannt und weitestgehend akzeptiert, um die weiße Herrschaft zu sichern. Diese rassistisch kolonialistischen Jahrhunderte prägen das Bewusstsein in weitesten Teilen der lateinisch europäischen Kultur (und ihren überseeischen Dependancen) bis heute. Ich denke, die UNO gewichtet diese weltweit über Jahrhunderte währende öffentliche Praxis westeuropäischer Staaten zurecht anders als die von allen als Verbrechen erkannten und verurteilten, eher kurzfristigen Vernichtungsmaßnahmen Deutschlands gegen (i.w. mittel- und ost-) europäische Bevölkerungsgruppen.
  • Leserbrief von Mitter Albert aus Gmunden (26. März 2026 um 20:24 Uhr)
    Ghana hat als erstes und bisher einziges afrikanisches Land einen Sicherheitspakt mit der EU unterzeichnet. Mit jenem Staatenbund des europäischen Kapitalismus und Imperialismus also, der sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten hat. Ein durchaus ambivalentes Verhältnis zum europäischen Kolonialismus hat, eben zu keiner eindeutigen Verurteilung dessen bereit ist. Das zeigt viel klarer als die Stimmenthaltung bei der Abstimmung über eine Resolution, deren Beschreibung der Sklaverei und des Sklavenhandels als beispielloses Verbrechen tatsächlich ein berechtigter Grund für dieses Abstimmungsverhalten sein kann, die Haltung Deutschlands gegenüber seiner ehemaligen Kolonie »Deutch Südwest« dem heutigen Namibia oder Frankreichs gegenüber seiner ehemaligen Kolonie Algerien, gegen dessen Befreiungsbewegung es noch im 20. Jahrhundert einen grausamen Kolonialkrieg geführt hat. Ghana kann schwerlich als antiimperialistischer Staat unter seiner jetzigen Regierung bezeichnet werden. Das war Ghana nach Erlangung der Unabhängigkeit unter Dr. Nkrumah, der für eine antiimperialistische Politik mit einem sozialistischen Entwicklungspfad eintrat und daher von einem von der CIA unterstützten Putsch von mit dem Imperialismus verbundener Kräfte während eines Besuches in Vietnam 1966, einem Solidaritätsbesuch des damals im bittersten Widerstandskampf gegen die Aggression des amerikanischen Imperialismus stehenden Landes, gestürzt wurde. Seither ist Ghana dem Imperialismus und damit dessen Neokolonialismus ausgeliefert. Das zeigt die Vereinbarung mit dieser EU. Es ist also durchaus widersprüchlich, dass dieses Ghana und nicht ein afrikanisches Land, das distanzierter zum imperialistischen Westen ist eine andere politische Entwicklung seit der Unabhängigkeit aufzuweisen hat diese Resolution eingebracht hat. Das zeigt, wie komplex auch in afrikanischen Ländern die politische Wirklichkeit heute ist. Die Gegenstimmen der USA und Israels sollten aber allen Afrikanern die Augen öffnen.

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