SEZ Berlin: Naturfreunde und Co. stoppen Abriss
Die Naturfreunde Berlin und die Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand teilten in einer Presseerklärung von Donnerstag mit, dass der Abriss des Berliner Sport- und Erholungszentrums (SEZ) rechtswidrig ist:
Die Naturfreunde Berlin und Gemeingut in BürgerInnenhand haben auf juristischem Weg einen Abrissstopp des Berliner Sport- und Erholungszentrums (SEZ) durchgesetzt. Nach der für heute von dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angekündigten behördlichen Untersagung muss der von der landeseigenen WBM zum 2. März 2026 angezeigte Abriss des denkmalwürdigen Gebäudeensembles wegen der schwerwiegenden Versäumnisse beim Artenschutz unterbleiben. Damit hat das Bezirksamt dem 40seitigen Antrag entsprochen, den der Rechtsanwalt der Berliner Naturfreunde in der vergangenen Woche unter Fristsetzung bis zum gestrigen Mittwoch an die Behörde gerichtet hatte. Dazu Uwe Hiksch von den Naturfreunden Berlin:
»Wir halten den Abriss des SEZ aus ökologischen und sozialen Gründen für falsch. Aber auch beim Umwelt- und Artenschutz müssen sich die Wohnungsbaugesellschaft WBM und das Land Berlin an die Gesetze halten. Der Abriss würde dazu führen, dass streng und besonders geschützte Arten einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt sind, dass diese Arten in der ab März beginnenden Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit gestört werden, dass geschützte Lebensstätten beschädigt oder zerstört werden.«
Gemeingut in BürgerInnenhand hat bei der Vorbereitung der Klage im Bereich Denkmalschutz mitgearbeitet. Dazu Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut:
»Der Baustopp gibt dem Landesdenkmalamt die Möglichkeit, seine bisherige Position zu korrigieren. Denkmalschutz sollte allein nach denkmalfachlichen Kriterien erfolgen, diese sind für das SEZ in allen vier Kriterien erfüllt.« (…)
Die Organisationen Facing Finance, Fondazione Finanza Etica und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre fordern in einer Erklärung von Donnerstag, einen Tag vor der Hauptversammlung des Rüstungskonzerns TKMS, einen Lieferstopp an bestimmte Staaten:
»Saar 6«-Korvetten von TKMS wurden nachweislich zum Beschuss von Gaza verwendet. Selbst 2024 und 2025, nach dem völkerrechtswidrigen Einsatz von TKMS-Korvetten in Gaza, hat TKMS die Rüstungsexporte fortgesetzt und weitere Komponenten für diese Korvetten nach Israel geliefert. »Einige institutionelle Investoren mit Investmentrichtlinien gegen Waffenlieferungen an Staaten, die systematisch internationales Recht brechen, haben TKMS daher von Investitionen ausgeschlossen«, sagt Luca Schiewe von Facing Finance. »Zudem ergeben sich hieraus rechtliche Risiken für TKMS, da Gerichtsverfahren eingeleitet werden könnten gegen TKMS wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen der israelischen Armee.« (…)
TKMS unterhält seit vielen Jahren enge Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die in völkerrechtswidrige Kriege verwickelt sind, darunter die Türkei, Israel und vermutlich bald auch Indien. Diese Geschäfte werfen erhebliche menschenrechtliche sowie unternehmensethische Fragen auf. »Bei der derzeitigen Auftragslage in Deutschland und Europa sollte sich der Konzern erlauben können, auf Geschäftsbeziehungen mit Autokraten zu verzichten«, mahnt Vincent Kuhn vom Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre. (…)
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