Baukartelle aufgeflogen
Von Oliver Rast
Sie sollen sich abgesprochen haben: über Preise, Mengen, Gebiete. Baufirmen im westschweizerischen Jura in der französischsprachigen Romandie. Das jedenfalls wirft die Wettbewerbskommission (Weko) dem informellen Baukartell vor. Anfangs ermittelte die Behörde mit Sitz in Bern gegen sechs Branchenunternehmen, nun gegen 20, berichtete die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am vergangenen Donnerstag. Bereits Ende November vergangenen Jahres hatte die Weko Hausdurchsuchungen veranlasst, Dokumente und Datenträger kopiert, Personen befragt.
Die ins Visier geratenen Firmen hätten den Zuschlag für öffentliche oder private Bauaufträge über den Zeitraum von 2016 bis 2025 koordiniert. Dabei soll es um mehr als 150 Ausschreibungen im Tief- und Hochbau gegangen sein, etwa um Straßenbau- und Gebäudeprojekte, teilte die Weko gleichentags mit. Und damit sei »ein nennenswerter Teil der Baubranche im Jura von den Untersuchungen betroffen«, erklärte der stellvertretende Weko-Direktor Frank Stüssi der Nachrichtenagentur AWP auf Anfrage. Im Rahmen dieser Untersuchungen sei nun zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlägen. Eine solche Überprüfung kann dauern – »im Normalfall bis zu drei Jahren«.
Das bedeutet: Stimmen sich Anbieter darüber ab, zu welchen Preisen sie offerieren und wem sie einen Auftrag zuschieben, handelt es sich um verbotene Submissionsabreden. Solche Absprachen treiben die Preise hoch, machen Unternehmen ineffizient und bremsen Innovation, sagen die Wettbewerbshüter. Leidtragende sind private, konkurrierende Bauherren und die öffentliche Hand, sprich die Steuerzahler.
Die jurassische Baumafia hat sich offenbar an einem prominenten Vorbild einige Jahre zuvor orientiert: an dem Bündner Kartell. Im Jahr 2018 war bekanntgeworden, »dass sich Baufirmen in Graubünden in den 2000er Jahren regelmäßig zusammengesetzt hatten, um ihre Angebote bei öffentlichen Aufträgen abzusprechen«, so die NZZ. Es war bis dato der größte Betrugsfall der Schweizer Wirtschaftsgeschichte. Die Weko verhängte Geldbußen in Millionenhöhe gegen überführte Unternehmen.
Ins Rollen gebracht hatte alles ein Whistleblower, der selbst Teil des Kartells war. Ein Hinweisgeber, der schon 2009 kantonale Behörden über illegale Preisabsprachen informiert hatte, berichtete unlängst das Onlineportal Watson.ch. Nur, niemand habe ihm geglaubt. Im Gegenteil, er wurde behördlicherseits psychiatrisiert und zwangseingewiesen. Erst Beamte der Weko nahmen die Hinweise Jahre später ernst – und ermittelten. Mitglieder einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) und Verfasser einer von der Bündner Kantonalregierung in Auftrag gegebenen Studie konnten belegen, »dass hochrangige Mitarbeiter des kantonalen Tiefbauamtes ihre Sorgfaltspflicht verletzt hatten«.
Schlagzeilen machte der Fall des Whistleblowers auch, weil der Kanton dessen finanzielle Entschädigung Anfang Februar ablehnte. Der Grund: Es fehle national und kantonal an einer rechtlichen Grundlage. Hinzu kommt, dass der Nationalrat zuletzt im Februar 2024 die Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz von Whistleblowern mehrheitlich verweigert hatte.
Zurück zum aktuellen Fall im Jura. Der hängt wiederum mit jenem im benachbarten Kanton Neuenburg zusammen. Denn nach NZZ-Informationen stießen Weko-Ermittler im Zuge des Neuenburger Verfahrens auf Indizien, wonach mindestens zwei Baufirmen auch im Jura Submissionsabreden getroffen hätten.
Die Höhe des volkswirtschaftlichen Schadens ist bislang unbekannt. Das Strafmaß für ertappte Unternehmen liege bei bis zu zehn Prozent des Umsatzes der betroffenen Projekte, so Stüssi. »Die Sanktionen sind schon einschneidend, dürfen ein Unternehmen aber nie in den Konkurs treiben«, betonte der Behördenvize. Und: Teils seien nach Aufdeckung früherer Kartelle die Preise um bis zu 30 Prozent gefallen, berichtete jüngst das öffentlich-rechtliche Schweizer Radio und Fernsehen (SRF).
Richtig bleibt aber auch: Die Bußen und Strafen der Weko schöpfen die extralegalen Gewinne der eidgenössischen Baukartelle nicht ab – anders ausgedrückt: Submissionsabreden bleiben lukrativ.
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