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Aus: Ausgabe vom 17.02.2026, Seite 1 / Titel
Rentenpolitik und Altersruhe

Die Rente winkt

Alterssicherungskommission der Bundesregierung erwägt Ruhestand erst ab 70 Jahren. Linke für höheren »Arbeitgeberanteil« von 60 Prozent
Von Oliver Rast
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Lebenslang malochen: Schon jetzt erreichen zahlreiche Arbeiter das Eintrittsalter in die Altersruhe nicht

Kommen Sie, davon haben Sie schon immer geträumt, oder? Länger ackern, länger schuften, länger knuffen. Arbeiten bis 70. Bis der Sensenmann kommt. Eine Art Nekrospiel der von der »schwarz-roten« Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission, berichtete Bild am Montag exklusiv – und beruft sich dabei auf Kreise aus dem Gremium.

Kreise, die offenbar nicht ganz dicht sind. Denn die – so der offizielle Titel – Alterssicherungskommission (ASK) tritt nach ihrer Konstituierung Anfang Januar erst am 23. Februar zusammen. Wer sitzt dort? Abgeordnete der Bundestagsfraktionen und Experten aus dem Wissenschaftsbetrieb. Bis Ende des zweiten Quartals soll die ASK »Reformvorschläge« vorlegen – so will es jedenfalls das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Bärbel Bas (SPD).

Eine der diskutierten Optionen ist demnach, das gesetzliche Renteneintrittsalter von aktuell 67 auf 70 Lebensjahre zu erhöhen. Ja, wenn nichts dazwischenkommt. Ferner soll es um die Höhe der Abschläge bei früherem Ruhestand und um »Anreize« für längeres Arbeiten gehen – bestenfalls lebenslang. Ob künftig Beamte und Politiker verpflichtend in die Rentenkasse einzahlen sollen, dürfte eine weitere Idee sein – zumindest einzelner Kommissionsmitglieder.

Ein Aufreger für Standesvertreter – allen voran für den Bundeschef des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Volker Geyer. Die Einbeziehung der Staatsdiener ins gesetzliche Rentensystem würde kein einziges Problem lösen, sei »populistischer Unfug«, meinte Geyer am Sonntag auf AFP-Anfrage. Mitte 2024 zählte Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 1,8 Millionen Beamte – geschützt, abgesichert, unkündbar. Ihnen gegenüber standen fast 35 Millionen Beschäftigte, die das System mit ihren Beiträgen tragen.

Für den DBB-Chef kein Vergleich, der trägt. Denn Beamte garantierten einen konflikt- und streikfreien Verwaltungsapparat und müssten offiziell neutral bleiben. Weil sie einen Eid aufs Grundgesetz ablegen, erklärt Geyer seine Klientel gleich zum »Bollwerk der Demokratie«. Im Gegenzug verpflichtet sich der Staat zu einer »amtsangemessenen Alimentation« – ein Privileg, von dem Millionen Beschäftigte tatsächlich nur eines können: träumen.

Das findet auch Sarah Vollath (Die Linke). Überraschend ist das nicht: Eine Kommission bestsituierter Politiker und Professoren will die Altersruhe nach hinten schieben, so die rentenpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion am Montag in einer Mitteilung. »In ihren Jobs ist das vielleicht möglich – für einen Krankenpfleger oder eine Dachdeckerin, die schon mit Beginn der Ausbildung hart körperlich arbeiten, geht der Vorschlag allerdings völlig an der Lebensrealität vorbei.« Schon jetzt gingen zahlreiche Malocher krankheitsbedingt früher in Rente – und müssten dafür teils hohe Abschläge in Kauf nehmen.

Notwendig sei eine Erwerbstätigenversicherung, in die endlich alle – auch Beamte und Abgeordnete – einzahlen, fordert die Linke-Politikerin. Unternehmer sollten zudem stärker an der Finanzierung der Rente beteiligt werden. »Die Beschäftigten schultern nicht nur 50 Prozent des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch den Großteil der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.« Eine Gerechtigkeitslücke. Deshalb müsse der sogenannte Arbeitgeberanteil schrittweise von 50 auf 60 Prozent angehoben werden – etwa wie in Österreich.

Kommen Sie, das wäre noch kein Träumchen, aber ein erster wichtiger Schritt, oder?

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (17. Februar 2026 um 17:14 Uhr)
    Fragt frau die Google-KI nach »einführung rentenversicherung bismarck«, erhält man diese Antwort: »Die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Reichskanzler Otto von Bismarck erfolgte mit dem «Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung» am 22. Mai 1889. Sie war Teil der Sozialgesetzgebung (1883-1889), um Arbeiter sozial abzusichern, ihre Not zu lindern und sie politisch an den Staat zu binden, statt sie in die Sozialdemokratie abdriften zu lassen. Wichtige Eckdaten der Einführung: Startschuss: 1889 verabschiedet, trat das Gesetz zum 1. Januar 1891 in Kraft. Zielgruppe: Pflichtversichert waren Arbeiter und gering verdienende Angestellte. Leistungen: Die Rente war primär als Invaliditätsabsicherung oder Altersruhegeld ab dem 70. Lebensjahr gedacht. Finanzierung: Die Beiträge wurden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Weltweit Pionierarbeit: Deutschland war der erste Staat weltweit mit einer solchen gesetzlichen Rentenversicherung. Das Gesetz diente weniger der Vollversorgung im Alter, sondern als Grundsicherung gegen Arbeitsunfähigkeit (Invalidität). Zu dieser Zeit lag die Rentenaltergrenze bei 70 Jahren, während die durchschnittliche Lebenserwartung geringer war.« Die durchschnittliche Lebenserwartung um 1890 herum war 40 - 50 Jahre. Was jetzt in der veröffentlichten Meinung steht, heisst: Back to the roots, in jeder Beziehung. Anno dunnemals haben gewisse Kreise auch argumentiert, dass die Arbeit»geber«anteile vorenthaltener Arbeitslohn sind. Als Lohnbestandteile wären die »Sozial«abgaben vom Staat unabhängig, die Arbeiter hätten ihre eigenen Versicherungen gründen können. Der Reichskanzeler wollte genau das verhindern, siehe KI-Kommentar.
  • Leserbrief von Reinhard Hopp aus Berlin (17. Februar 2026 um 11:05 Uhr)
    Mal wieder das übliche alte ablenkende Gelabel neu verpackt. Bloß nicht über die Ursachen reden. Und schon gar nichts an diesen ändern wollen.
  • Leserbrief von Istvan Hidy aus Stuttgart (17. Februar 2026 um 10:07 Uhr)
    Die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenpensionen in einen Topf zu werfen, schafft mehr Verwirrung als Erkenntnis. Es handelt sich um zwei grundverschiedene Systeme mit eigener Finanzierung und Struktur – wer sie vermischt, vereinfacht eine komplexe Realität auf Kosten der Sachlichkeit. Noch realitätsferner wirkt die Debatte über ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren. Was für manche Schreibtischberufe denkbar erscheint, kann für körperlich arbeitende Menschen zur ernsthaften Gefahr werden. Ein siebzigjähriger Dachdecker auf dem Steildach oder ein Spezialschweißer, der weiterhin höchste Präzision leisten soll, stehen exemplarisch für eine Diskussion, die die Belastungsgrenzen vieler Beschäftigter ausblendet. Eine spätere Rente existiert oft nur auf dem Papier – tatsächlich wird sie nicht selten mit Krankheit, Erwerbsminderung oder finanziellen Abschlägen bezahlt. Bemerkenswert ist zudem der Blick ins Ausland: In Ländern wie Frankreich oder Österreich gehen Menschen eindeutig früher in den Ruhestand und erhalten dennoch höhere Renten, obwohl deren Wirtschaftsleistung pro Kopf niedriger ist als in Deutschland. Der Unterschied liegt weniger in der ökonomischen Stärke als in politischen Prioritäten. Dort fließt ein größerer Anteil der Wirtschaftsleistung bewusst in die Alterssicherung – Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsenses darüber, welchen Wert ein würdiger Ruhestand haben soll. Am Ende ist die Rente keine naturgegebene wirtschaftliche Größe, sondern eine politische Entscheidung darüber, wie viel Respekt sich eine Gesellschaft gegenüber der Lebensleistung ihrer arbeitenden Generation leisten will.
    • Leserbrief von Wolfgang Schlenzig aus Berlin-Mariendorf (18. Februar 2026 um 09:37 Uhr)
      Deutschland ist der kapitalistischste und uneffektivste Staat in Europa mit einer mächtigen, profitgewöhnten Wirtschaftslobby. diese will kurzsichtig eine immer größeren Teil der Bevölkerung mit erheblicher Kaufkraft kurz halten. Freilich ist zu diskutieren, wie ein Leben zwischen 67 und immer öfter von 90 und mehr Jahren zu allementieren ist. Das sind schon Summen, die da für Renten und Pensionen bereitgestellt werden müssen. Und sie steigen z.Z. schneller als die Zuwächse aus den meisten Tarifabeschlüssen der Werktätigen. Wenn die Arbeitsbedingungen das hergeben, lassen sich bestimmt eine Menge potentieller Rentner sowie Pensionempfänger auf weitere abhängige Beschäftigung ein. Aber eben nur dann. Sich im Alter schinden müssen ist assozial. Die Vorschläge sind richtig. Zuerst die Kassen der GKV deutlich verringern und sie effektiver machen (z.B. keine Werbung mehr). Aber wer dazu deren Leistungen absenken will, treibt die Leute in die PKV. Das kann es auch nicht sein. Ein gordischer Knoten. Kann der in dieser Gesellschaftsordnung überhaupt durchschlagen werden. Wo sind die Kräfte, die dazu die nötige Durchsetzungamacht haben? Ich sehe sie nicht.
    • Leserbrief von Onlineabonnent/in Joachim S. aus Berlin (17. Februar 2026 um 16:32 Uhr)
      Wird der reale Kapitalismus von der Notwendigkeit regiert, die reale Lebensleistung der Arbeitenden anzuerkennen oder vom Profit? Wir müssen herunter aus den Lüften allgemeiner Erwägungen in die Niederungen der Gesellschaft, wie sie real existiert.
      • Leserbrief von Istvan Hidy aus Stuttgart (18. Februar 2026 um 10:24 Uhr)
        Gerade der Blick auf andere europäische Länder zeigt doch, dass politische Gestaltungsspielräume größer sind, als es ein rein systemischer Verweis auf den Kapitalismus nahelegt. Frankreich und Österreich sind ebenfalls marktwirtschaftlich organisiert – und dennoch setzen sie in der Alterssicherung andere Prioritäten. Ökonomische Rahmenbedingungen existieren selbstverständlich. Aber sie erklären nicht automatisch politische Entscheidungen. Innerhalb derselben Wirtschaftsordnung lässt sich sehr unterschiedlich definieren, welcher Anteil des gesellschaftlichen Wohlstands den Ruheständlern zugutekommt. Die eigentliche Frage ist daher nicht, ob Zwänge bestehen, sondern wie weit eine Gesellschaft bereit ist, ihnen soziale Grenzen zu setzen. Oder zugespitzt: Wenn im gleichen Wirtschaftssystem bessere Renten möglich sind, dann handelt es sich weniger um ein ökonomisches Muss als um eine politische Wahl.

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