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Aus: Ausgabe vom 16.02.2026, Seite 1 / Ansichten

Staatsversagen nach Plan

Massenhaft Missbrauch beim Mindestlohn
Von Ralf Wurzbacher
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Der Mindestlohn ist eine schöne Sache. Er bewahrt Beschäftigte vor brutalster Ausbeutung, davor also, mit Job am Hungertuch zu nagen. Seit elf Jahren gibt es ihn auch in der BRD, und allem Geplärr von Kapitalverbänden zum Trotz hat er dem Wirtschaftsstandort nicht den Garaus gemacht. Noch schöner wäre es, wenn sich alle Chefs an die Vorgaben hielten, statt sie massenhaft zu unterlaufen. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag beim Bundesfinanzministerium offenbart – nicht zum ersten Mal – Missbrauch in großem Stil. 2025 fühlte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit 25.765 Unternehmern auf den Zahn und leitete in 6.121 Fällen Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen ein.

Ergo ist im Schnitt nahezu jeder vierte »Arbeitgeber« ein Gauner. Doch der Staat schaut weg. Praktisch unbehelligt von den Behörden können die Ausbeuter ihren Machenschaften nachgehen: Sie führen keine Stundenzettel, lassen für lau Überstunden kloppen oder verordnen Lohnabzüge für Arbeitsmittel oder -kleidung. Besonders oft passiert dies im Gast- und Hotelgewerbe, gefolgt von Speditionen, Baufirmen und Friseur- sowie Kosmetikstudios, im Taxigeschäft, in Getränkeshops und bei Sicherheitsdiensten. Der Linke-Abgeordnete Cem Ince stellte auf Grundlage des jüngsten Berichts der Mindestlohnkommission die Schätzung auf, dass bis zu 2,5 Millionen der aktuell rund 6,6 Millionen Menschen, die unter die Regelung fallen, »um den Mindestlohn betrogen werden«.

Die kümmerliche Zahl an Stichproben durch den Zoll ist zugleich Anreiz zum Rechtsbruch und ein Paradebeispiel für ein Gemeinwesen auf Sparflamme. Was nützt das beste Gesetz, wenn mutwillig kaputtgekürzte staatliche Strukturen dessen Durchsetzung verunmöglichen? In puncto Päppeln und Absichern der Kapitalistenkaste ist der liberale Traum vom Nachtwächterstaat längst wahr geworden. Vorneweg die Steuerfahndung pfeift personell aus dem letzten Loch. Gleichwohl plädiert CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann für noch mehr legalen Steuerklau. Der Spitzensteuersatz für Singles solle erst ab 80.000 Euro und nicht wie bisher bei 68.000 Euro greifen, forderte er via Bild am Sonntag. Mindestlöhner aller Länder, vereinigt Euch!

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Steffen W. aus Berlin (16. Februar 2026 um 15:22 Uhr)
    Seit fast 25,5 Jahren bin ich mit einem Kleinstgewerbe selbständig und beschäftige zwei Frauen als Assistentinnen auf Geringfügigkeitsbasis. Derzeit zahle ich ihnen 20,50 € pro Stunde. Daher weiß ich, dass die Deutsche Rentenversicherung alle Betriebe alle 4 Jahre prüfen muss. Sie ist dazu verpflichtet, weil es nicht ihre Gelder sind, die sie verwaltet. Bei der Prüfung wird auch immer der Mindestlohn mit geprüft. Sie lassen sich die Arbeitszeitnachweise vorlegen und rechnen genau nach, ob der Mindestlohn gezahlt wurde. Da ich einen Lohn zahle, der fernab vom Mindestlohn ist, sind sie bei mir in den letzten Jahren etwas großzügiger bei der Prüfung. Dennoch bekomme ich immer ein Protokoll über die erfolgte Prüfung des Mindestlohns und dass keine Feststellungen gemacht wurden.

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