Zu antifaschistisch für die BRD
Von Marc Bebenroth
Er wolle »Deutscher werden und hier eine Familie gründen«, sagte Danila Bamdadi der Stuttgarter Zeitung (Onlineausgabe vom Montag). Die Einbürgerung hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht dem 30jährigen IG-Metaller aus Waiblingen nun verweigert. Mit seinem am Montag den Prozessbeteiligten mitgeteilten Urteil bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis und wies Bamdadis Klage dagegen ab. Das Amt hatte seine Ablehnung damit begründet, dass der Gewerkschafter »sich nicht glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt« haben soll.
Zu seinen »wesentlichen Erwägungen« teilte das Gericht mit, dass Bamdadis Einbürgerung deshalb ausgeschlossen sei, weil »Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Vergangenheit linksextremistische Bestrebungen verfolgt hat«. »Solche Bestrebungen« würde er auch weiterhin unterstützen. Einer dieser »Anhaltspunkte« ist demnach eine Ohrfeige – das Gericht spricht von einem Schlag ins Gesicht –, die Bamdadi im Jahr 2017 einem Stadtratsmitglied der AfD verpasst haben soll. Vier Jahre später soll er außerdem an einer »Solidaritätskundgebung zu Gunsten zweier angeklagter und später verurteilter gewaltbereiter Linksextremisten« teilgenommen haben.
Der Vergehen nicht genug: Im Rahmen seines privaten und beruflichen Engagements »gegen Rassismus, Populismus und rechtsextreme Entwicklungen« wirke der IG-Metaller in »breit aufgestellten Bündnissen« mit »lokalen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen zusammen«. Damit habe Bamdadi jenen »Gruppierungen« den »Anschein der Legitimität« verschafft. Immerhin gesteht das Gericht in seiner Mitteilung dem 30jährigen zu, dass eben dieses Engagement »Ausdruck seiner Grundrechte« sei. Allerdings sei es »nicht unverhältnismäßig«, wenn der Staat von einem Menschen, der einen Antrag auf Einbürgerung stellt, erwarte, »auf die Einbindung und Unterstützung gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen zu verzichten«.
Ursprünglich hatte gegen eine Einbürgerung des Gewerkschafters offenbar das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz interveniert – auch mit offensichtlich falschen Behauptungen, wie die Stuttgarter Zeitung weiter berichtete. So musste sich Bamdadi gegen den Vorwurf verteidigen, am internationalistischen 1.-Mai-Fest in einem linken Kulturzentrum in der Stuttgarter Innenstadt beteiligt gewesen zu sein. Tatsächlich war er zum fraglichen Zeitpunkt im rund 26 Kilometer östlich gelegenen Schorndorf Verantwortlicher einer Veranstaltung des DGB. Er frage sich dem Bericht zufolge, wie solche Angaben des Inlandsgeheimdienstes zugleich falsch und für die Behörden glaubwürdig sein können. Dies hatte »gravierende Folgen für mein Leben«, sagte er dem Blatt.
Dass ihm aus seinem bürgerlich-antifaschistischen Engagement »nun ein extremistisches Motiv konstruiert wird, zeigt ein gefährliches Muster«, wird Bamdadi weiter zitiert. Er wundere sich zudem darüber, in der Mitteilung zum Urteil vom Montag nichts davon zu lesen, dass er sich über mehrere Stunden hinweg im Verfahren zu seiner Arbeit als Experte für extrem rechte Umtriebe sowie als Berater von Betriebsräten oder Vertrauensleuten zum Thema geäußert habe.
Bamdadi sei zwar »traurig und erschüttert« angesichts dieser richterlichen Entscheidung. Aber er »macht weiter – jetzt erst recht«, sagte er der Stuttgarter Zeitung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte. Will der Gewerkschafter ein Berufungsverfahren, muss er dies jedoch innerhalb eines Monats beantragen, damit sich eventuell der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Fall befasst.
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