Zum Inhalt der Seite

»Antifa Ost«: Urteil wegen Beihilfe

Leipzig. Im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren am Amtsgericht Leipzig ist eine 55jährige am Dienstag wegen Beihilfe zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, wie die Leipziger Volkszeitung berichtete. Die Verteidigung will Revision einlegen. Ines F. soll der »linksextremen Szene« nahegestanden und durch ihre Arbeit im Magdeburger Uniklinikum zugängliche Daten von Neonazis an die Gruppe um Lina E. weitergegeben haben. Jene Informationen sollen bei Angriffen auf einen Neonazi in Wurzen sowie auf eine Leipziger Immobilienprokuristin genutzt worden sein. F. habe den Neonazi Cedric S. »ans Messer geliefert«, was »richtig schlimm« sei, sagte Richter Sebastian Busch in seiner Urteilsbegründung. (jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 05.02.2026, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen